Deutsche Bank erhöht Dividende um 50% auf 1,00 Euro je Aktie
+50% gegenüber Vorjahr (2024: 0,68 €)
Dividende auf Rekordhoch
Der Vorstand der Deutschen Bank plant, der Hauptversammlung im Mai 2026 eine Dividende von 1,00 Euro je Aktie vorzuschlagen. Die Gesamtausschüttung beläuft sich damit auf rund 1,9 Milliarden Euro. Zusammen mit den bereits genehmigten Aktienrückkäufen von 1,0 Milliarden Euro ergibt sich für das Geschäftsjahr 2025 eine Kapitalausschüttung von insgesamt 2,9 Milliarden Euro.
Dividendenentwicklung Deutsche Bank
| Geschäftsjahr | Dividende je Aktie | Veränderung |
|---|---|---|
| 2024 | 0,68 € | – |
| 2025 | 1,00 € (Vorschlag) | +47% |
Ausschüttungsziel übertroffen
Mit den geplanten Ausschüttungen für 2025 belaufen sich die kumulierten Kapitalausschüttungen der Deutschen Bank seit 2022 auf insgesamt 8,5 Milliarden Euro. Damit übertrifft das Unternehmen sein ursprüngliches Ziel von 8,0 Milliarden Euro für den Zeitraum 2021 bis 2025.
Die Bank erreicht mit den geplanten Ausschüttungen für 2025 ihr Ziel einer Ausschüttungsquote von 50 Prozent des Konzerngewinns. Für die kommenden Jahre plant die Deutsche Bank, diese Quote sogar auf 60 Prozent zu erhöhen.
Rekordergebnisse als Basis
Die kräftige Dividendenerhöhung wird durch ein Rekordjahr ermöglicht:
Die Bank habe alle Finanzziele für 2025 erreicht und mit den Kapitalausschüttungen von mittlerweile 8,5 Milliarden Euro seit 2022 das ursprüngliche Versprechen an die Aktionäre übertroffen.
Ausblick: Weitere Ausschüttungen geplant
Die Deutsche Bank hat angekündigt, vorbehaltlich der üblichen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen, in der zweiten Jahreshälfte 2026 weiteres Kapital an ihre Aktionäre auszuschütten. Mit einer harten Kernkapitalquote von 14,2 Prozent zum Jahresende 2025 verfügt die Bank über eine solide Kapitalbasis für weitere Ausschüttungen.
? Wichtige Termine für Anleger
- Hauptversammlung: Mai 2026
- Dividendenzahlung: Nach Beschluss der Hauptversammlung
Quelle: Deutsche Bank AG, Medieninformation vom 29. Januar 2026
Hinweis: Der Dividendenvorschlag steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Hauptversammlung.